Unsere Landesverbände

Die zehn Landesverbände der Frauenselbsthilfe Krebs haben die Rechtsform eines eingetragenen Vereins, sind jedoch dem Bundesverband rechenschaftspflichtig. In ihnen sind die Selbsthilfegruppen der jeweiligen Bundesländer zusammengefasst. Die Vorstände werden von den Mitgliedern des Landesverbandes gewählt.

Zu den Aufgaben der Landesvorstände gehört unter anderem
  • die Betreuung der Gruppen
  • die Führung der laufenden Geschäfte des Landesverbandes
  • die Beschaffung von Mitteln
  • die ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung der Vereinsmittel
  • die Organisation und Durchführung der Mitgliederversammlung
Zuletzt aktualisiert am: 07. Juni 2016