Die Zahl der Liefer- und Versorgungsengpässe bei Krebsmedikamenten hatte im vergangenen Jahr deutlich zugenommen. Der Bundestag hat nun Maßnahmen verabschiedet, mit denen die Versorgung mit Krebsmedikamenten in Deutschland künftig besser gesichert werden soll.
Berlin, Bonn, 28. Juni 2023 – Die Zahl der Liefer- und Versorgungsengpässe bei Krebsmedikamenten hatte im vergangenen Jahr deutlich zugenommen. Der Bundestag hat nun Maßnahmen verabschiedet, mit denen die Versorgung mit Krebsmedikamenten in Deutschland künftig besser gesichert werden soll. Das sogenannte Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) enthält unter anderem eine verlängerte Bevorratungspflicht für patentfreie Krebsmedikamente und ein Frühwarnsystem für Lieferengpässe. Fachgesellschaften, die sich mit der Erforschung von Krebskrankheiten und der Krebsversorgung beschäftigen, und die Organisationen der Krebs-Selbsthilfe, dazu gehört auch die Frauenselbsthilfe Krebs (FSH), begrüßen die Maßnahmen ausdrücklich.
Vor allem die Engpässe bei dem Brustkrebsmedikament Tamoxifen und bei Calciumfolinat, einem Medikament zur Behandlung von Bauchspeicheldrüsen- und Darmkrebs, hatten große Unsicherheit ausgelöst. Bei diesen beiden Arzneimitteln war die Versorgung zusätzlich durch Hamsterkäufe erschwert worden. Jeweils nach Bekanntwerden der Lieferengpässe hatten Apotheken, aber auch Betroffene, damit die bereits knappen Reserven weiter reduziert.
Das ALBVVG enthält ein Paket unterschiedlicher Maßnahmen: Für Krebsmedikamente sind dabei drei Regelungen von besonderer Bedeutung:
Die Frauenselbsthilfe Krebs begrüßt diese Maßnahmen. Sie hätten den mehrmonatigen Versorgungsengpass bei Tamoxifen verhindern können. Hedy Kerek-Bodden, FSH-Bundesvorsitzende und Vorsitzende des Dachverbands Hauses der Krebs-Selbsthilfe in Bonn: „Krebspatientinnen und -patienten haben große Angst, dass ihr vielleicht lebensrettendes Medikament auf einmal nicht mehr verfügbar ist. Das Wissen um einen sicheren Vorrat kann das Gefühl der Sicherheit wiederherstellen.“
Prof. Dr. med. Hermann Einsele, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie, begrüßt auch die neuen Regelungen zu Antibiotika: „Infektionen gehören zu den häufigsten Komplikationen einer intensiven Krebstherapie. Die sichere Versorgung mit Antibiotika, auch mit Reserveantibiotika für resistente Erreger, ist für die supportive Therapie im ambulanten und im stationären Bereich unverzichtbar.“
Allerdings weisen die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften auch darauf hin, dass nicht alle im Vorfeld diskutierten Vorschläge in das Gesetz aufgenommen wurden. Dazu gehören nachhaltige Maßnahmen für kurze Lieferketten und die Diversifizierung der Anbieter bei Rabattverträgen über die Antibiotika hinaus. Die nächsten Monate müssen zeigen, ob die jetzt beschlossenen Regelungen ausreichend und wirksam sind.