Die finanzielle Grundlage der Frauenselbsthilfe Krebs (FSH) besteht im Wesentlichen aus vier Elementen:
Im Rahmen der Förderung von Bundesorganisationen der Selbsthilfe nach § 20h SGB V erhält die FSH darüber hinaus u.a. von folgenden Krankenkassen eine finanzielle Unterstützung für einzelne Projekte: dem AOK Bundesverband, der Barmer GEK, dem BKK Dachverband, der DAK, der KKH-Allianz und der Techniker Krankenkasse. Auch die Lotterie GlücksSpirale fördert FSH-Projekte.
Unabhängigkeit und Neutralität sind besondere Merkmale der FSH. Daher werden Spenden oder Sponsoring-Angebote von Wirtschaftsunternehmen aus dem Bereich der Gesundheitsdienstleistungen, insbesondere der Pharmaindustrie, von der FSH nicht angenommen.
Über private Spenden freuen wir uns natürlich.
Struktur der Gesamteinnahmen des FSH-Bundesverbandes für das Wirtschaftsjahr 2023
Vereinfachte Selbstauskunft über Einnahmen von Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitswesen
Inhalte geprüft: 04/2024