Häufig gestellte Fragen

Als angestellt Beschäftigte habt Ihr für die Zeit der Rehabilitationsleistung einen Anspruch auf Fortzahlung Eures Entgelts, der im Allgemeinen sechs Wochen beträgt. Ist der Anspruch wegen gleichartiger Vorerkrankung ganz oder teilweise verbraucht, könnt Ihr vom Rentenversicherungsträger Übergangsgeld für die Dauer der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten. Dazu müsst Ihr unmittelbar vor dem Beginn der Rehabilitation oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitseinkünfte erzielt und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Auch wenn Ihr Krankengeld bezieht, könnt Ihr ein Übergangsgeld erhalten, wenn Ihr tvor rentenversicherungspflichtig waren. Das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kinder 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75 Prozent. 

Wenn Ihr selbständig tätig beziehungsweise freiwillig versichert seid, wird das Übergangsgeld nicht aus dem letzten Nettoarbeitsentgelt, sondern aus 80 Prozent des Einkommens ermittelt, das den vor Beginn der Leistungen für das letzte Kalenderjahr gezahlten Beiträgen zugrunde liegt.

Erhaltet Ihr während des Bezuges von Übergangsgeld Arbeitsentgelt oder erzielt Arbeitseinkommen, so werden diese Einkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet. Wart Ihr unmittelbar vor der Rehabilitationsleistung arbeitslos, erhaltet Ihr (unter bestimmten Voraussetzungen) Übergangsgeld in Höhe des zuvor gezahlten Arbeitslosengeldes. Empfängern des Bürgergelds (früher Arbeitslosengeld II) werden regelmäßig die Leistungen vom Träger der Grundsicherung weitergezahlt.

Tipp: Während Eures stationären Aufenthaltes erhaltet Ihr vom Sozialdienst des Krankenhauses die Unterlagen zur Beantragung der Rehabilitationsmaßnahme. Im Regelfall enthalten diese auch eine Verdienstbescheinigung. Wenn Ihr erwerbstätig seid, solltet Ihr diese Bescheinigung schnellstmöglich von Eurem Arbeitgeber ausfüllen lassen und an die Rentenversicherung senden. Nur so ist gewährleistet, dass keine Versorgungslücke entsteht.

Auch während des Bezuges von Übergangsgeld seid Ihr sozialversichert. Die Beiträge zahlt Euer Rehabilitationsträger.

Geprüft: Februar 2023 / Frauenselbsthilfe Krebs

Wie viel Euch die Inanspruchnahme einer onkologischen Rehabilitationsmaßnahme kostet, ist von Art und Dauer der Leistung, vom Kostenträger und von bereits im selben Kalenderjahr anderweitig geleisteten Zuzahlungen abhängig.

Zuzahlungen zu Anschlussheilbehandlungen

Kostenträger Rentenversicherung

  • Für stationäre Behandlungen müssen 10 € pro Tag an höchstens 14 Tagen innerhalb eines Kalenderjahres zugezahlt werden.
  • Bereits im selben Kalenderjahr geleistete Zuzahlungen, einschließlich der für Krankenhausbehandlung, werden angerechnet.
  • Bei ambulanter/teilstationärer Behandlung müssen keine Zuzahlungengeleistet werden.

Kostenträger Krankenkasse

  • Für stationäre und ambulante/teilstationäre Behandlungen müssen 10 € pro Tag an höchstens 28 Tagen innerhalb eines Kalenderjahres zugezahlt werden.
  • Bereits im selben Kalenderjahr geleistete Zuzahlungen für einen Krankenhausaufenthalt oder eine Anschlussheilbehandlung werden angerechnet.

Zuzahlungen zu stationären/ambulanten Reha-Maßnahmen

Kostenträger Rentenversicherung

  • Es müssen 10 € pro Tag an höchstens 42 Tagen innerhalb eines Kalenderjahres zugezahlt werden.
  • Bereits geleistete Zuzahlungen im selben Kalenderjahr für ambulante oder stationäre Reha-Maßnahmen sowie für Krankenhausbehandlungen werden angerechnet.
  • Bei ambulanter/teilstationärer Behandlungen müssen keine Zuzahlungen geleistet werden.

Kostenträger Krankenkasse

  • Sowohl für die stationäre als auch für ambulante/teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen müssen 10 € pro Tag ohne zeitliche Begrenzung zugezahlt werden.
  • Bereits geleistete Zuzahlungen im selben Kalenderjahr für ambulante oder stationäre Reha-Maßnahmen sowie für Krankenhausbehandlungen werden angerechnet.

Ist der Kostenträger die Berufsgenossenschaft, ist keine Zuzahlung fällig.

Die Eigenbelastung der Versicherten ist bei allen Leistungen der Krankenkassen auf eine Zuzahlung von höchstens zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens begrenzt. Wenn Ihr diese gesetzlich festgelegte Belastungsgrenze überschreitet, bescheinigt Euch Eure Krankenkasse auf Antrag, dass Ihr für das restliche Kalenderjahr keine Zuzahlungen mehr leisten müsst. 

Bei einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung (z.B. einer Krebserkrankung) vermindert sich die Belastungsgrenze auf ein Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen.

Wichtig! Zum Nachweis, dass Ihr die Belastungsgrenze erreicht habt, ist es erforderlich, dass Ihr alle Belege über Zuzahlungen sammelt!

Geprüft: Februar 2023 / Frauenselbsthilfe Krebs

Unter bestimmten Bedingungen könnt Ihr von der Zuzahlung ganz oder teilweise befreit werden. Die Befreiung müsst Ihr beim Rehabilitationsträger beantragen. Den Antrag erhaltet Ihr bei Euer Krankenkasse, beim Versicherungsamt oder bei Eurem Versicherungsträger der Deutschen Rentenversicherung. Der Rehabilitationsträger prüft, ob Ihr mit der Zuzahlung unzumutbar belastet seid.

Die Zuzahlungspflicht für stationäre Leistungen durch die Rentenversicherung entfällt z.B. wenn

  • Euer Nettoeinkommen eine bestimmte Höhe pro Monat nicht übersteigt (Beitragsbemessungsgrenze),
  • Ihr Übergangsgeld erhaltet,
  • Ihr Arbeitslosengeld II bezieht,
  • Ihr Sozialgeld erhaltet.

Geprüft: Februar 2023 / Frauenselbsthilfe Krebs

Die Dauer einer Rehabilitationsmaßnahme beträgt in der Regel drei Wochen. Sie kann jedoch aus medizinischen Gründen bei besonderer Indikation und Notwendigkeit verlängert werden.

Geprüft: Februar 2023 / Frauenselbsthilfe Krebs

Für Menschen mit einer Krebserkrankung kommen nur Reha-Einrichtungen infrage, die vom Versicherungsträger als geeignet für die Rehabilitation nach Krebs anerkannt sind. Muss die Reha zeitnah beginnen, ist es nicht immer möglich, sich selbst eine Wunschadresse auszusuchen.

Die Krankenkasse/Rentenversicherung hat aber die berechtigten Wünsche der Versicherten zu berücksichtigen. Dazu gehören die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse der Versicherten.

Seid Ihr mit der Auswahl der Einrichtung durch den Träger nicht einverstanden, könnt Ihr Widerspruch einlegen. Kommt man Eurem Wunsch nicht nach, so beachtet die Begründung der Krankenkasse/des Rentenversicherungsträgers. Aussicht auf Erfolg hat Euer Widerspruch insbesondere dann, wenn es nachvollziehbare, medizinische Gründe für Eure Wahl gibt. Von einer sozialgerichtlichen Klage ist in der Regel abzuraten, weil die dadurch bedingte Verzögerung der Maßnahme dem eigentlichen Zweck abträglich ist.

Als grober Anhaltspunkt für die Entfernung der gewünschten Klinik vom Wohnort gilt ein Radius von 200 km, der mit Begründung auch überschritten werden kann.

Tipp: Eine geeignete Reha-Kliniken könnt Ihr über die Suchmaschine der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR e.V.) im Internet suchen: www.bar-frankfurt.de.

Am besten trefft Ihr eine Vorauswahl gemeinsam mit Eurem Arzt. Äußert Euren Wunsch bereits bei Antragstellung und bittet Euren Arzt, diesen durch eine Stellungnahme zu unterstützen.

Wichtig ist allerdings, zuvor zu klären, ob in der Klinik zum gewünschten Zeitpunkt überhaupt ein Platz frei ist.

Geprüft: Februar 2023 / Frauenselbsthilfe Krebs

Angesichts der eigenen Erkrankung kommen bei vielen Frauen noch Sorgen um versorgungsbedürftige Kinder oder den Partner hinzu. Viele Rehabilitationskliniken haben sich auf diese Problematik eingestellt und bieten die Möglichkeit, Kinder und/oder Partner mitzubringen. Die Kinder werden betreut oder sogar in therapeutische/rehabilitative Maßnahmen einbezogen. Voraussetzung ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes, aus dem die Notwendigkeit der Mitnahme der Kinder hervorgeht, nämlich, dass deren Versorgung zu Hause nicht gewährleistet werden kann.

Die Kosten für die Mitnahme oder anderweitige Unterbringung von Kindern unter zwölf Jahren werden bis zur Höhe der Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen. Die Kosten für die Mitnahme des Partners müssen selbst getragen werden.

Bevor Sie sich dazu entschließen, Kinder oder Partner mitzunehmen, sollten Sie jedoch genau abwägen, was Ihnen gut tut. Es kann durchaus sinnvoll sein, eine Reha-Maßnahme allein anzutreten.

Geprüft: Februar 2023 / Frauenselbsthilfe Krebs

Haushaltshilfe wird gewährt, wenn der Versicherte oder der Ehepartner wegen der Teilnahme an einer onkologischen Reha-Maßnahme außerhalb des eigenen Haushalts untergebracht und ihm die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. 

Krankenkassen können außerdem Haushaltshilfe gewähren, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und im Haushalt ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Die Kosten der Betreuung oder die Mitaufnahme nichtbehinderter Kinder über zwölf Jahren können im Einzelfall – z.B. beim Fehlen einer Betreuungsperson und bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit – auf Antrag vom zuständigen Jugendamt übernommen werden. Privat krankenversicherte Patienten haben unter diesen Voraussetzungen einen entsprechenden Anspruch.

Geprüft: Februar 2023 / Frauenselbsthilfe Krebs

Bei einer Ablehnung des Reha-Antrages durch die Krankenkasse oder den Rentenversicherungsträger kann innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid bei dem entsprechenden Kostenträger eingelegt werden. Wichtig ist hier eine fundierte und ausführliche ärztliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit durch den attestierenden Arzt. Dabei muss die Belastung durch die bestehenden Symptome deutlich werden. Gebt Eurem Arzt bereits bei Erstantragstellung eine Stichwortliste, die ihre Symptome enthält.

Der Rehabilitationsträger muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob er oder ein anderer Rehabilitationsträger für die Leistung zuständig ist. Die Entscheidung über den Rehabilitationsbedarf muss der zuständige Träger innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang treffen.

Der Sozialverband Deutschland (VdK) bietet für seine Mitglieder in diesen und anderen Fällen eine Rechtsberatung an. Die Mitgliedschaft beim VdK ist einfach zu erwerben und könnte sich lohnen:

Rechtsberatungsstellen des VDK

Geprüft: Februar 2023 / Frauenselbsthilfe Krebs

Ihr könnt immer dann eine Rehabilitationsmaßnahme beantragen, wenn diese zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit oder zum Erhalt Ihrer Erwerbsfähigkeit oder der Selbstversorgungsfähigkeit im Alltag erforderlich ist. Die Notwendigkeit und Dringlichkeit müssen Sie mit einem Gutachten des behandelnden Arztes oder entsprechenden Arztberichten nachweisen.

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