Seit einiger Zeit bieten die Rentenversicherungsträger teilstationäre Reha-Maßnahmen an. Dies bedeutet, dass die Patientin / der Patient während der Therapiezeiten eine wohnortnahe Rehabilitationseinrichtung aufsucht und die Abende sowie die therapiefreien Wochenenden zu Hause verbringt. Diese teilstationäre Rehabilitation kann anstelle einer stationären Reha-Maßnahme oder zu deren Verkürzung durchgeführt werden. Zu einer teilstationären Heilbehandlung der Rentenversicherung muss keine Zuzahlung geleistet werden.
Während der Dauer der Maßnahme wohnt Ihr zu Hause und suchen tagsüber von montags bis freitags eine wohnortnahe Rehabilitationseinrichtung auf. Der Vorteil
Geprüft: Februar 2023 / Frauenselbsthilfe Krebs