Haushaltshilfe

Im Krankheitsfall übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und im Haushalt ein Kind lebt, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Gleiches gilt auch für die Dauer einer Reha-Maßnahme. Wobei in diesem Fall alternativ die Kosten für die Mitnahme oder anderweitige Unterbringung des Kindes bis zur Höhe der Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen werden können (§ 54 SGB IX).

Gute weiterführende Informationen findet Ihr hier:

Haushaltshilfe: Anspruch und Leistungen

geprüft: Februar 2023/ Frauenselbsthilfe Krebs

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