Bei wem wird eine Reha-Maßnahme beantragt?

Wenn Ihr im erwerbsfähigen Alter und durch Eure Krankheit die Erwerbsfähigkeit bedroht seid, oder durch Eure Erkrankung eine Verminderung der Erwerbsfähigkeit droht, dann ist in der Regel die Deutsche Rentenversicherung der zuständige Kostenträger. Um einen Antrag beim Rentenversicherungsträger stellen zu können, müsst Ihr eine der nachfolgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen: 

  • Ihr könnt eine sogenannte Wartezeit von fünf Jahren nachweisen, dazu zählen Zeiten, in denen Sie freiwillige oder Pflichtbeiträge gezahlt haben, Ersatzzeiten (z.B. Zivildienst, Wehrdienst, Flucht aus der DDR, Kriegsgefangenschaft usw.), Zeiten aus einem Versorgungs-Ausgleich und Zeiten von geringfügiger Beschäftigung (450-Euro-Job).
  • Für die vergangenen zwei Jahre könnt Ihr sechs Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen nachweisen.
  • Ihr bezieht eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung. 

Einen Anspruch auf onkologische Rehabilitation haben darüber hinaus – unter bestimmten Bedingungen – auch nichtversicherte Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Kinder bis zum 18. Lebensjahr oder Hinterbliebene. 

Andere Kostenträger 

Erfüllt Ihr keine der oben genannten Voraussetzungen, übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine Rehabilitationsmaßnahme. 

Sozialhilfeempfänger, für die keine Versicherung zuständig ist, können die Reha-Maßnahme über das Sozialamt beantragen. 

Bei Beamten, Ehefrauen von Beamten und Beamtenwitwen tragen die Krankenkasse und die Beihilfe-Kasse die Kosten der Nach- und Festigungskuren. Diese werden in beihilfefähigen Reha-Einrichtungen durchgeführt.

Für Privatversicherte gilt: Ob die private Krankenversicherung die Kosten übernimmt, ist vom Umfang des jeweiligen Vertrags abhängig. Bitte überprüfen Sie als Privatpatientin Ihren Versicherungsschutz daraufhin, auf welche Leistungen Sie Anspruch haben. In der Regel müssen Privatversicherte einen Teil der entstehenden Kosten vorstrecken.

Die Sozialdienste in den Krankenhäusern informieren über zusätzliche lokale Unterstützungsangebote, wie z.B. die der Niedersächsischen Krebsgesellschaft, der Arbeitsgemeinschaft zur Krebsbekämpfung in NRW u.a.

Auf der Website „einfach-teilhaben“ wird  die Beantragung einer Reha-Maßnahme ausführlich beschrieben:

Wie beantrage ich eine Reha?

Geprüft: Februar 2023 / Frauenselbsthilfe Krebs

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