Grundsätzlich gilt, dass eine Rehabilitationsmaßnahme aus medizinischen Gründen erforderlich sein, vom Arzt verordnet und vom Kostenträger genehmigt werden muss. Die onkologische Rehabilitation ist als einzige Rehabilitationsart – unter bestimmten Bedingungen – auch für Rentner mit onkologischen Erkrankungen und sogar für nichtversicherte Angehörige wie Ehepartner oder Kinder möglich.
Wenn Ihr eine Rehabilitationsmaßnahme antreten wollt, müsst Ihr in der Lage sein, die dort zum Einsatz kommenden Maßnahmen durchzuführen und aktiv zu unterstützen. Das setzt voraus, dass
Ausnahmen bestehen für Patientinnen mit speziellen Körperbehinderungen.
Wann und ob Ihr eine Rehabilitationsmaßnahme beantragt, richtet sich nach Eurem Gesundheitszustand und Eurem persönlichen Bedürfnissen. Sprecht mit Eurem Arzt oder anderen Betroffenen (z.B. in einer Selbsthilfegruppe der Frauenselbsthilfe Krebs) darüber.
Eine Rehabilitationsmaßnahme ist nicht für alle Menschen gleichermaßen sinnvoll und richtig. Ihr habt auch das Recht, Euch bewusst gegen eine Reha-Maßnahme zu entscheiden. Die folgende Checkliste (aus: Patientinnen-Leitlinie „Brustkrebs – Die Ersterkrankung und DCIS“) kann Euch helfen, Euren Gesundheitszustand selbst einzuschätzen und die Frage nach der Notwendigkeit einer Rehabilitation zu beantworten:
Wenn Ihr einer dieser Aussagen zugestimmt habt, solltet Ihr eine Rehabilitationsmaßnahme in Erwägung ziehen und Euren Arzt oder bei laufender Therapie im Krankenhaus auch den Krankenhaussozialdienst bitten, Euch diesbezüglich zu beraten.
Wenn Ihr Euch allerdings zu Hause, in Eurer Familie, in Eurem Freundeskreis gut aufgehoben fühlt und glaubt, im persönlichen Umfeld die Krankheit am besten bewältigen und gesunden zu können, dann ist das als Euer persönlicher Weg zu akzeptieren und gleichwertig mit anderen Optionen anzusehen. Wichtig ist für Euch, in einer informierten Entscheidung das Für und Wider einer Rehabilitationsmaßnahme gut abzuwägen.
Die einmal getroffene Entscheidung schließt aber nicht aus, dass Ihr Euch zu einem späteren Zeitpunkt anders entscheiden und veränderten Gegebenheiten Rechnung tragen.
Achtung: Wenn ein Erfolg der medizinischen Rehabilitation oder der Leistungen zur Teilhabe nicht zu erwarten ist, wird der ursprüngliche Reha-Antrag automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt. Die Rentenversicherung leitet dann automatisch ein Rentenverfahren ein. Darin wird geprüft, ob und ggf. in welcher Höhe eine Rente zuzubilligen ist. Das kann für Euch ggf. erhebliche Folgen für Eure berufliche und finanzielle Zukunft haben.
Geprüft: Mai 2024 / Frauenselbsthilfe Krebs