Menschen mit einer Krebserkrankung wird in der Regel nach Diagnose und Akutbehandlung fünf Jahre lang ein Schwerbehindertenausweis gewährt, um einige der durch die Erkrankung, die notwendigen Therapien und deren Folgen entstehenden Nachteile auszugleichen. Sowohl für Berufstätige als auch für nicht Berufstätige bietet der Schwerbehindertenausweis wichtige Erleichterungen. Der Ausgleich geschieht durch Vergünstigungen auf mehreren Ebenen und ist nicht zuletzt abhängig von dem festgestellten Grad der Behinderung (GdB).
Zu den Vergünstigungen (Nachteilsausgleich) zählen zum Beispiel:
- Erhöhter Kündigungsschutz am Arbeitsplatz
- Hilfen zur Erhaltung bzw. Erlangung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes, z. B. technische Hilfen oder Lohnkostenzuschüsse
- Überstundenbefreiung (auf Wunsch)
- Anspruch auf Zusatzurlaub von fünf Tagen pro Jahr bei einer 5-Tage-Arbeitswoche
- Bevorzugte Abfertigung bei Behörden
- diverse Steuererleichterungen
- Beschleunigung des Eintritts des Renten- bzw. Pensionsbezuges
- evtl. früherer Renteneintritt (abschlagsfrei)
- bevorzugte Abfertigung bei Behörden
- Vergünstigungen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Bäder, Museen etc.
- evtl. ermäßigte Mitgliedsbeiträge in Verbänden und Vereinen (z. B. ADAC)
Geprüft: Februar 2023/ Frauenselbsthilfe Krebs