Belastungsgrenzen

Für Zuzahlungen für Gesundheitsleistungen gelten bestimmte Belastungsgrenzen. Damit soll verhindert werden, dass Versicherte mehr leisten müssen, als es ihre finanziellen Mittel erlauben.

Die persönliche Belastungsgrenze für Erwachsene beträgt je Kalenderjahr zwei Prozent der gesamten jährlichen Bruttoeinnahmen aller zum Haushalt gehörigen Personen. Für Familien verringert sich die Belastungsgrenze durch die Kinderfreibeträge und den Freibetrag für den Ehepartner. Bei Beziehern von Sozialhilfe gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstandes als Grundlage für die Belastungsgrenze.

Wichtig! Sammelt unbedingt alle Belege, die im Zusammenhang mit Eurer Erkrankung stehen! Ärzte, Apotheker, Therapeuten oder Kliniken müssen den Euch Quittungen über geleistete Zuzahlungen ausstellen. Zuzahlungen sind auch steuerlich absetzbar.

Wer seine persönliche Belastungsgrenze erreicht hat, erhält von der Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung und muss für den Rest des Jahres keine Zuzahlung mehr leisten.

Eine Möglichkeit, anhand Ihrer Einkommens- und Familiensituation den Betrag zu berechnen, den Ihr jährlich maximal an Zuzahlungen für Gesundheitsleistungen entrichten müsst, findet Ihr hier:

Zuzahlungsrechner

geprüft: Februar 2023/ Frauenselbsthilfe Krebs

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