Hospizpflege

Menschen, die an einer schweren, unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, können in einem stationären Hospiz aufgenommen werden, wenn kein Bedarf an kurativer Krankenhausbehandlung vorliegt und keine Möglichkeit zur ambulanten Versorgung im Haushalt oder der Familie des Versicherten besteht.

Voraussetzung für die Aufnahme in ein Hospiz ist eine ärztliche Verordnung mit der Diagnose und einer Aussage zur Notwendigkeit der Pflege in einem Hospiz. Aufgrund dieser Verordnung wird ein entsprechender Antrag bei der Kranken- oder Pflegekasse gestellt. In der Regel sollte vor der Aufnahme in ein Hospiz eine Kostenübernahme-Erklärung der Kasse vorliegen. Antragsformulare sind beim Hospiz oder bei der Kasse erhältlich.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen unter Anrechnung der Leistungen der Pflegekasse 90 Prozent der Kosten, bei Kinderhospizen 95 Prozent. Der Anteil der Pflegekasse richtet sich nach der Pflegestufe des Versicherten und wird in gleicher Höhe wie die Leistung bei vollstationärer Pflege gezahlt. Der Hospizträger leistet einen Anteil von 10 Prozent des Tagessatzes.

Adressen von Hospizen finden Sie z. B. bei der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin:

Wegweiser Stationäre Hospize

Außerdem fördern die gesetzlichen Krankenkassen ambulante Hospizdienste, die Sterbebegleitung im Haushalt, in der Familie, in stationären Pflegeeinrichtungen oder in ähnlichen Einrichtungen erbringen.

Wegweiser Ambulante Hospizdienste

Geprüft:  Februar 2023 / Frauenselbsthilfe Krebs

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