Heilmittel

Heilmittel sind beispielsweise Physiotherapie, Lymphdrainage oder medizinische Bäder. Die Heilmittel müssen für den Therapieerfolg notwendig sein und von der Ärztin/vom Arzt verordnet werden. Das ist der Fall, wenn Heilmittel eine Krankheit oder die mit ihr verbundenen Beschwerden lindern, eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit zu einer Krankheit führen könnte, beseitigen oder Pflegebedürftigkeit vermeiden oder mindern.

In der sogenannten Heilmittel-Richtline, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erstellt wird, ist die Verordnung von Heilmitteln geregelt. Bestandteil der Richtlinie ist ein Verzeichnis der verordnungsfähigen Maßnahmen (Heilmittelkatalog), eine Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf und eine Liste der nicht verordnungsfähigen Heilmittel:

Heilmittel-Richtlinie

Seit April 2023 können Ärztinnen und Ärzte Folgeverordnungen für Heilmittel nicht nur in Videosprechstunden, sondern in Ausnahmefällen auch nach telefonischem Kontakt ausstellen. Voraussetzung dafür ist, dass die Patientin oder der Patient der Praxis bekannt ist. Die erstmalige Verordnung muss weiterhin nach persönlicher Untersuchung in der Praxis oder im Rahmen eines Hausbesuchs erfolgen. Bitte beachtet, dass Praxen nicht verpflichtet sind, Videosprechstunden anzubieten, und dass Versicherte keinen Anspruch auf die Ausstellung von Verordnungen im Rahmen einer Videosprechstunde haben.

Geprüft: Februar 2025 / Frauenselbsthilfe Krebs
 

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