Heilmittel sind beispielsweise Massagen, Lymphdrainage, medizinische Bäder oder Krankengymnastik. Die Heilmittel müssen für den Therapieerfolg notwendig sein und vom Arzt verordnet werden. Das ist der Fall, wenn Heilmittel eine Krankheit oder die mit ihr verbundenen Beschwerden lindern, eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit zu einer Krankheit führen könnte, beseitigen oder Pflegebedürftigkeit vermeiden oder mindern.
In der sogenannten Heilmittel-Richtline, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erstellt wird, ist die Verordnung von Heilmitteln geregelt. Bestandteil der Richtlinie ist ein Verzeichnis der verordnungsfähigen Maßnahmen (Heilmittelkatalog), eine Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf und eine Liste der nicht verordnungsfähigen Heilmittel:
Seit 2023 können Folgeverordnungen von Heilmitteln auch per Videosprechstunde ausgestellt werden.
Geprüft: Mai 2024/ Frauenselbsthilfe Krebs