Die Soziale Pflegeversicherung gibt es seit 1995. Die Beitragszahlung erfolgt an die Pflegekasse als selbstständige Einrichtung bei der Krankenkasse, bei der der Versicherte pflichtversichert ist. Der Beitrag wird – wie bei den Sozialabgaben – von Lohn, Gehalt oder Rente einbehalten und an die zuständige Pflegekasse abgeführt.
Privatversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.Es besteht die Möglichkeit, sich die privat abgeschlossene Pflegeversicherung monatlich vom Gesetzgeber mit fünf Euro bezuschussen zu lassen. Um diese Förderung zu erhalten, muss der Versicherte mindestens zehn Euro im Monat einzahlen. Beantragt wird die Förderung vom jeweiligen Versicherungsunternehmen.
Gesicherte, aktuelle und gut verständliche Informationen zu allen Aspekten der Pflege bietet die Website des Bundesgesundheitsministeriums:
Eine gute Übersicht über die Leistungen, die Sie für die Pflege beantragen können bietet die Verbraucherzentrale:
Geprüft: Februar 2023/ Frauenselbsthilfe Krebs