Brustprothetik und Spezial-BHs

Zur Korrektur der Körpersymmetrie kann nach einer Brustamputation eine Brustprothese samt prothesengerechtem Spezialbüstenhalter und ggf. auch Badeanzug erforderlich sein. Die Kosten für eine Brustprothese werden, wenn ein Rezept vorliegt, von der Krankenkasse übernommen. Bei den Spezial-BHs und dem Spezialbadeanzug beteiligt sich die Krankenkasse mit einem Zuschuss, der je nach Krankenkasse variieren kann. Da auch die Abwicklung des Verfahrens bei jeder Kasse anders ist, raten wir, sich vorher dort zu informieren.

Erstversorgung nach Brustamputation:
  • eine Erstversorgungsprothese (Stoffprothese mit Wattefüllung) und Zuschuss zu einem Erstversorgungs-BH
  • Erstversorgung nach brusterhaltender Operation: Zuschuss zu einem Kompressions-BH
Erstausstattung:
  • eine Silikon-Vollprothese (nach Brustamputation) oder ein Silikon-Ausgleichsteil (nach brusterhaltender Operation – BET)
  • Zuschuss zu zwei Spezial-Büstenhaltern als Prothesenhalterung bzw. zum Einlegen des Ausgleichteils
  • Zuschuss zu einem Spezial-Badeanzug mit Prothesenhalterung
Regelmäßig:
  • jährlich ein Zuschuss zu zwei prothesengerechten Spezialbüstenhaltern
  • alle zwei Jahre eine neue Silikon-Vollprothese (nach Brustamputation) oder ein Silikon-Ausgleichsteil (nach BET)
  • alle zwei bis drei Jahre Zuschuss zu einem Spezial-Badeanzug.

In der Regel leisten die Krankenkassen außerdem Ersatz bei Funktionsverlust einer Haft-Prothese, bei Veränderung des Körpergewichts (Zu- bzw. Abnahme der verbliebenen Brust) oder bei Beschädigung der Prothese.

Privatversicherte Patientinnen sollten die Kostenübernahme vor dem Kauf von Brustprothesen und der geeigneten Wäsche mit ihrer Krankenkasse besprechen. 

Geprüft: Februar 2023/ Frauenselbsthilfe Krebs

Logo der Organisation afgis-Transparenzkriterien

Wir sind Mitglied im HKSH-BV