Regelaltersrente (§§ 35, 235 SGB VI)

Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung können verschiedene Altersrenten in Anspruch nehmen, für die es unterschiedliche Zugangsbedingungen gibt. Dazu gehören das Erreichen eines entsprechenden Lebensalters, eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) und gegebenenfalls noch weitere Voraussetzungen.

Informationen zu den Mindestversicherungszeiten (Wartezeiten)

Bei der Regelaltersrente handelt es sich sozusagen um den "Normalfall". Diese Art der Rente erhalten Versicherte, wenn sie

  • die Regelaltersgrenze erreicht und
  • die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.

Die Regelaltersgrenze für Versicherte ab dem Geburtsjahr 1947 wird stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Versicherte, die 1964 oder später geboren wurden, erhalten diese Rente dann ab dem 67. Lebensjahr. 

Wichtig: Diese Rente kann nicht vorzeitig bezogen werden. Wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wurde, wird die Altersrente ab dem Monat gezahlt, zu dessen Beginn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Hinweis: Altersrenten können ab 1. Januar 2023 unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben.

Geprüft und aktualisiert: Februar 2023/ Frauenselbsthilfe Krebs

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