Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung könnt Ihr schriftlich im Voraus für den Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit Euren Willen bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen Behandlung niederlegen. Verliert Ihr dann tatsächlich Eure Entscheidungsfähigkeit, kann mit Hilfe der Patientenverfügung auf Euren Willen hinsichtlich einer in Betracht kommenden ärztlichen Maßnahme geschlossen werden. Auf diese Weise könnt Ihr trotz einer Entscheidungsunfähigkeit Einfluss auf Eure ärztliche Behandlung nehmen und damit Euer Selbstbestimmungsrecht wahren. 

Eine Patientenverfügung ist rechtlich dann verbindlich, wenn durch sie Euer Wille bezüglich einer ärztlichen Maßnahme eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Im Gesetz heißt es dazu: Treffen die Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation des Patienten zu, sind sowohl der Arzt als auch der Vertreter (Betreuer oder Bevollmächtigter) daran gebunden. 

Eine Patientenverfügung ist umso hilfreicher für Ärzte und Angehörige, je zeitnaher und konkret krankheitsbezogener sie formuliert wird. Deshalb ist es empfehlenswert – auch wenn das Gesetz es nicht vorschreibt – eine einmal niedergelegte Patientenverfügung in bestimmten Zeitabständen und bei schwerer Erkrankung zu überprüfen und zu aktualisieren. 

Die mittlerweile weit verbreiteten Patientenverfügungs-Formulare, auf denen Ihr nur ankreuzen müsst, was Euch sinnvoll erscheint, sind mit Vorsicht zu genießen. Die Formulierungen, die in solchen Formularen gewählt werden, sind häufig zu pauschal. Im ungünstigsten Fall wird dann angenommen, dass keinerlei medizinische Hilfe gewünscht ist – unabhängig von der konkreten Situation. Deshalb solltet Ihr auf pauschalierende Formulierungen möglichst verzichten und stattdessen eine sehr individuelle, ganz persönliche Verfügung verfassen. Die Mühe, die der Prozess des Erstellens erfordert, kann dazu beitragen, dass Ihr Euch der Tragweite des Verfügten stärker bewusst werdet. 

Selbstverständlich kann die Patientenverfügung von Euch jederzeit geändert oder widerrufen werden. 

Greifen kann Eure Patientenverfügung allerdings nur dann, wenn Eure Angehörigen darüber Bescheid wissen. Daher ist es sinnvoll, wenn Ihr eine entsprechende Hinweiskarte immer bei Euch  führt.

Außerdem solltet Ihr dafür Sorge tragen, dass Patientenverfügung sowie Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung im Fall des Falles auch gefunden werden. Sie sollten bei den persönlichen Unterlagen, bei Angehörigen oder Freunden, beim Hausarzt, beim Bevollmächtigten oder einer anderen Vertrauensperson aufbewahrt werden.

Hilfreiche Informationen bietet auch die Broschüre des Bundesjustizministeriums:

Patientenverfügung

Geprüft: Februar 2025 / Frauenselbsthilfe Krebs

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