Ihr könnt eine zugelassene und für Eure Erkrankung zertifizierte Reha-Einrichtung selbst wählen, wenn die Kosten nicht höher sind als bei den Vertragseinrichtungen der Krankenkasse oder der Rentenversicherung. Andernfalls müsst Ihr die Mehrkosten selbst tragen.
Die Krankenkasse / Rentenversicherung hat die berechtigten Wünsche des Versicherten zu berücksichtigen. Dazu gehören die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse des Versicherten.
Wenn Ihr mit der Auswahl der Einrichtung durch den Träger nicht einverstanden seid, könnt Ihr Widerspruch einlegen. Kommt man Eurem Wunsch nicht nach, so müssen Krankenkasse / Rentenversicherung begründen, warum die von ihr ausgewählte Klinik besser geeignet ist, die Rehabilitationsleistung zu erbringen. Daher haben Widersprüche in solchen Fällen häufig Aussicht auf Erfolg.
Geprüft: Februar 2023 / Frauenselbsthilfe Krebs