Ihr könnt eine zugelassene und für Eure Erkrankung zertifizierte Reha-Einrichtung selbst wählen, wenn die Kosten nicht höher sind als bei den Vertragseinrichtungen der Krankenkasse oder der Rentenversicherung. Andernfalls müsst Ihr die Mehrkosten selbst tragen.
Wege, eine geeignete Klinik zu finden, gibt es viele. Zum Beispiel kann das Internetportal der Rentenversicherung eine erste Orientierung geben. Vorgestellt werden 28 Kliniken an 22 Standorten in ganz Deutschland.
Eine geeignete Reha-Kliniken kann auch über die Suchmaschine der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR e.V.) gesucht werden:
www.reha-einrichtungsverzeichnis.de/
Ist eine Wunschklinik gefunden, sollte sie mit einer kurzen Begründung bereits im Reha-Antrag angegeben werden. Die Rentenversicherung prüft dann, ob die Klinik für die Behandlung der Erkrankung medizinisch geeignet ist. Sollte dies nicht der Fall sein, schlägt sie eine Alternative vor. Dies gilt auch, wenn im Antrag kein Wunsch angegeben wurde.
Die Krankenkasse / Rentenversicherung hat die berechtigten Wünsche des Versicherten zu berücksichtigen. Dazu gehören die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse des Versicherten.
Wenn Ihr mit der Auswahl der Einrichtung durch den Träger nicht einverstanden seid, könnt Ihr Widerspruch einlegen. Kommt man Eurem Wunsch nicht nach, so müssen Krankenkasse / Rentenversicherung begründen, warum die von ihr ausgewählte Klinik besser geeignet ist, die Rehabilitationsleistung zu erbringen. Daher haben Widersprüche in solchen Fällen häufig Aussicht auf Erfolg.
Geprüft: Februar 2025 / Frauenselbsthilfe Krebs