Was tun bei Ablehnung eines Antrags?

Bei einer Ablehnung des Reha-Antrages durch die Krankenkasse oder den Rentenversicherungsträger kann innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid beim entsprechenden Kostenträger eingelegt werden. Wichtig ist hier eine fundierte und ausführliche ärztliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit durch den attestierenden Arzt.

Der Rehabilitationsträger muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob er oder ein anderer Rehabilitationsträger für die Leistung zuständig ist. Die Entscheidung über den Rehabilitationsbedarf muss der zuständige Träger innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang treffen.

Der Sozialverband Deutschland (VdK) bietet für seine Mitglieder in diesen und anderen Fällen eine Rechtsberatung an. Die Mitgliedschaft beim VdK ist einfach zu erwerben und könnte sich lohnen:

Rechtsberatungsstellen des VDK

Geprüft: Februar 2023 / Frauenselbsthilfe Krebs

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