Eine Anschlussheilbehandlung wird meist direkt vom Sozialdienst im Krankenhaus für Euch beantragt.
Eine Rehabilitationsmaßnahme kann entweder formlos oder mit einem speziellen Antragsformular beantragt werden. Das erforderliche Formular „Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation“ gibt es für Erwerbstätige bei der Rentenversicherung:
Außerdem gibt es den Antrag bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung, den Servicestellen für Rehabilitation, bei den gesetzlichen Krankenkassen, den Versicherungsämtern oder bei den örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen. In Nordrhein-Westfalen ist die
Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung
zuständig. Die genannten Stellen sowie ambulante Krebsberatungsstellen sind Euch beim Ausfüllen des Antrags gerne behilflich.
Zu einem Antrag gehört immer ein Gutachten des behandelnden Arztes, der eigens dafür qualifiziert sein muss. Wichtig ist, dass Euer Arzt so ausführlich wie möglich Euren tatsächlichen Gesundheits- bzw. Krankheitszustand beschreibt und die Notwendigkeit der Rehabilitationsmaßnahme eingehend begründet. Ihr könnt auch Kopien von Krankenhausberichten mitschicken.
Falls notwendig, könnt Ihr Eurem Antrag einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung beifügen. Formulare halten Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Krankenkassen und Versicherungsanstalten bereit.
Geprüft: Februar 2023 / Frauenselbsthilfe Krebs