Unmittelbar an die stationäre Behandlung schließt sich die Anschlussheilbehandlung (AHB), auch Anschlussrehabilitation (AR) genannt, an. Das ist eine ganztägige ambulante oder stationäre Leistung, die dazu dient, den Behandlungserfolg zu sichern und insbesondere mit Therapiefolgen wie Erschöpfung, Wundheilungsstörungen, seelischen Problemen, Ernährungsproblemen usw. besser umgehen zu lernen. AHB/AR wird in einer speziell dafür zugelassenen Reha-Einrichtung ambulant oder stationär erbracht .
Die AHB/AR muss von Euch beantragt werden, solange Ihr Euch zur Behandlung im Krankenhaus befindet. Das Krankenhauspersonal stellt die Erforderlichkeit fest. Der Sozialdienst des Krankenhauses unterstützt Euch bei der Antragstellung und leitet die AHB/AR in Abstimmung mit Euch, dem Kostenträger und der aufnehmenden Rehabilitationsklinik ein. Darüber hinaus berät Euch der Sozialdienst auf Wunsch bei allen weitergehenden psychosozialen und sozialrechtlichen Fragestellungen.
Bei Menschen mit einer Krebserkrankung wird die AHB/AR in der Regel nach Abschluss der lokalen Primärtherapie, d.h. nach Operation und Strahlentherapie sowie der daran anschließenden Chemotherapie, eingeleitet. Eine Chemotherapie, Antikörpertherapie oder antihormonelle Therapie kann ggf. auch während der AHB weitergeführt werden. Meist erfolgt die Maßnahme über einen Zeitraum von drei Wochen. Sie kann jedoch bei Notwendigkeit verlängert werden.
Eine AHB muss innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Akutbehandlung (Operation und ggf. Bestrahlung) angetreten werden. In besonderen Fällen ist eine Fristverlängerung auf vier Wochen möglich, z.B. bei Bestrahlungen im Hals-Kopfbereich.
Ist der Beginn der medizinischen Rehabilitation innerhalb dieser Zeit aus medizinischen Gründen nicht möglich, kann der Arzt des Krankenhauses zu einem späteren Zeitpunkt eine Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) einleiten. Der Beginn dieser AGM wird individuell vom behandelnden Arzt festgelegt. Im Unterschied zur AHB muss hier jedoch die Rentenversicherung vorab prüfen, ob Ihr die Voraussetzungen erfüllen. Vorher darf die Maßnahme nicht angetreten werden. Eine AGM kommt außerdem in Frage, wenn Ihr nicht gesetzlich, sondern privat oder gar nicht krankenversichert sind.
Geprüft: Februar 2023/ Frauenselbsthilfe Krebs