Die zehn Landesverbände der Frauenselbsthilfe Krebs haben die Rechtsform eines eingetragenen Vereins, sind jedoch dem Bundesverband rechenschaftspflichtig. In ihnen sind die Selbsthilfegruppen der jeweiligen Bundesländer zusammengefasst. Die Vorstände werden von den Mitgliedern des Landesverbandes gewählt.