Patientenvertreter warnen vor Gefährdung der Versorgungsqualität

Mit Unverständnis und großer Besorgnis haben die im Gemeinsamen Bundesausschuss vertretenen Patientenorganisationen auf Ankündigungen der Politik reagiert, die spezialärztliche Versorgung (§ 116b SGB V) aus dem Verantwortungsbereich des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) herausnehmen und innerhalb von dreiseitigen Verträgen regeln zu wollen. Mit dieser Maßnahme solle die bisher sehr lange Zeitdauer für Verhandlungen verkürzt werden.

Das sehen die Patientenorganisationen jedoch anders. „Damit wird erreicht, dass die Öffentlichkeit und die Patientenvertretung aus der Entscheidung herausgehalten werden. Alle übrigen Akteure bleiben die gleichen, nur könnten sie im Verborgenen regeln, was ihnen gefällt. Schneller und vor allem besser wird das so nicht“, mahnt Ilona Köster-Steinebach vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) . Am Ende könnten Kassen und Leistungserbringer ohne Beteiligung der Patienten Vereinbarungen verhandeln, die  zu Lasten der Versorgungsqualität und –sicherheit gehen.

In der spezialärztlichen Versorgung sollen in erster Linie Erkrankungen behandelt werden, die selten auftreten oder einen besonders schweren Verlauf haben. Die Patientenvertretung setzt sich dafür ein, dass diese anspruchsvollen Behandlungen künftig einer öffentlich beobachteten Qualitätssicherung unterzogen werden und dass bisher unberücksichtigte Gruppen von Patientinnen und Patienten von dieser Versorgungsform profitieren können.  Sie verweisen darauf, dass die Berücksichtigung der notwendigen Qualitätsaspekte und der wissenschaftlichen Erkenntnisse Zeit brauche. „Was derzeit im Bereich Spezialversorgung diskutiert wird, wäre exakt das Gegenteil“, beklagt Martin Danner, Geschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.

Neben einem Stimmrecht in Verfahrensfragen fordern die Patientenvertreter ein Vorschlagsrecht für einen der unparteiischen Vorsitzenden des gemeinsamen Bundesausschusses ein. Dieser Unparteiische soll gleichberechtigt wie die von den Kassen und den Leistungserbringern vorgeschlagenen Personen arbeiten und sich mit diesen auch bei der Leitung der Plenumssitzungen abwechseln. „Vor dem Hintergrund der besonderen demokratischen Legitimation der Patientenvertretung – nicht nur durch ihre Mitglieder, sondern auch durch gesetzliche Verankerung, also das Parlament selbst – ist dieser Schritt überfällig,“ erklärt Danner.

Mitglieder der Frauenselbsthilfe nach Krebs sind als Patientenvertreterinnen im G-BA aktiv.

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