Bonn, 09. November 2021 - Zum 1. Januar 2022 ist die Einführung des E-Rezeptes geplant. Zu diesem Zeitpunkt wird das bisherige, Papier-basierte Verfahren der Rezeptierung abgelöst. Damit kommen auf niedergelassene und im ambulanten Krankenhausbereich tätige Onkologinnen und Onkologen erhebliche Veränderungen bei der Verordnung von parenteralen Zubereitungen zur unmittelbaren Anwendung zu. Die bisher vorliegenden Konzepte des E-Rezepts sind für komplexe onkologische Therapien jedoch nicht geeignet.
Aus diesem Grund haben nun der "Haus der Krebs-Selbsthilfe Bundesverband", in dem auch die Frauenselbsthilfe Krebs organisiert ist, und bedeutende medizinische, insbesondere onkologische Fachgesellschaften eine Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit gerichtet, mit der über die fehlende Eignung der bisherigen Konzepte informiert und um eine Verschiebung der Umstellung sowie die Installation einer Probephase gebeten wird.
Den Text der Stellungnahme finden Sie hier:
Stellungnahme zur Einführung des E-Rezepts ab 1. Januar 2022 an das Bundesministerium für Gesundheit