7. März 2018 - Nach erfolgreicher Therapie einer Krebserkrankung steht für Frauen häufig der Wunsch nach einer Rückkehr in den Beruf im Fokus. Der Schritt zurück in den Arbeitsalltag ist oft mit physischen und psychischen Unwägbarkeiten verbunden. Hinzu können finanzielle Einbußen kommen, etwa durch eine Erwerbsminderungsrente.
Der Weg zurück in den Job nach einer Krebserkrankung ist vor allem für Frauen oft schwer. Laut Statistischem Bundesamt arbeiten 32,5 Prozent aller erwerbsfähigen Frauen in Arbeitsverhältnissen mit geringerer sozialer Absicherung, zum Beispiel im Rahmen von Zeitarbeitsverträgen, zeitlich befristet, in Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigte. Damit sind die Aussichten auf Rückkehr in das alte Arbeitsverhältnis nach einer Krebserkrankung schlecht. „Als ich mit der Diagnose konfrontiert wurde, war an eine Verlängerung meines befristeten Arbeitsverhältnisses natürlich nicht mehr zu denken,“ erzählt zum Beispiel Kathrin Lubig, Mitglied der NetzwerkStatt Krebs, einem Angebot für junge Betroffene der Frauenselbsthilfe nach Krebs (FSH), einer der größten Krebs-Selbsthilfeorganisationen Deutschlands. Kommen körperliche oder psychische Probleme hinsichtlich der Belastbarkeit hinzu, erschwert dies zusätzlich den beruflichen Wiedereinstieg.
Je nach individueller Situation müssen Betroffene sogar eine ganz neue Tätigkeit finden, bei der ihre Bedürfnisse Berücksichtigung finden. „Die Rückkehr in meinen alten Job als Erzieherin in einer Krippe war mir nach der Erkrankung leider verwehrt“, so Kathrin Lubig. „Aufgrund meiner Lymphknotenentnahme konnte ich die Kinder nicht mehr auf den Wickeltisch oder aus dem Kinderwagen heben. Damit stand ich finanziell zunächst einmal mit dem Rücken an der Wand. Eine sehr belastende Erfahrung, unter dem Druck etwas Neues zu finden.“ Besonders prekär ist diese Situation für alleinerziehende Mütter, deren finanzieller Spielraum meistens sowieso schon eng ist.
Ein weiteres Problem, das vielen nicht bewusst ist: Liegen den Krankenkassen Hinweise auf eine Gefährdung der Erwerbsfähigkeit vor, werden die Betroffenen aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen. Dieser kann automatisch in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente übergehen. Dr. Sylvia Brathuhn, FSH-Bundesvorsitzende, sagt dazu: „Wir beobachten, dass der Reha-Antrag von den Krankenkassen leider häufig viel zu früh eingefordert wird, so dass die Betroffenen weit davon entfernt sind, fit für den Wiedereinstieg in den Beruf zu sein. Viele Betroffene rutschen dann nach der Reha ungewollt in die Rente – mit entsprechenden finanziellen Einbußen, gerade für junge Frauen.“ Eine wichtige Hilfe in dieser Situation kann unabhängige und umfassende Beratung bieten. Zum einen, um vorhandene Ansprüche angemessen für sich geltend zu machen. Zum anderen aber auch, um sich über Angebote zur beruflichen Rehabilitation, Modelle für flexible Arbeitsbedingungen, Berufsberatungs- und Umschulungsmaßnahmen sowie Arbeitsplatzanpassungen zu informieren.
Laut einer Studie kehren zwei Drittel aller Menschen mit einer Krebserkrankung nach Abschluss der Therapien wieder zurück ins Arbeitsleben – meist mit positivem Effekt: Wer wieder arbeitet, lässt die Krankheit hinter sich und erobert sich wieder ein Stück Normalität. So empfinden es viele Betroffene. Arbeit strukturiert den Tag, sie bietet ein soziales Miteinander mit Kolleginnen und Kollegen und das Bewusstsein, nach mehr oder weniger langer Auszeit, wieder einen gesellschaftlichen Beitrag leisten zu können – Selbstwertgefühl und Zufriedenheit steigen.
Wichtige Informationen zu sozialen Themen bietet die jährlich aktualisierte FSH-Broschüre "Soziale Informationen", die als PDF und E-Book kostenfrei auf der Website der FSH heruntergeladen werden kann. Eine sehr wichtige Informationsquelle stellt der Krebsinformationsdienst (KID) des Deutschen Krebsforschungszentrums dar. Der Dienst ist täglich von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr für Betroffene und Angehörige unter 0800-4203040 und krebsinformationsedienst (at) dkfz.de erreichbar, auch bei allen anderen Fragen rund um das Thema Krebs.
Zuständig für individuelle Beratungen sind die Krankenkassen und die Rentenversicherung sowie die Kliniksozialdienste. Auch Krebsberatungsstellen, Integrationsfachdienste und die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) erteilen individuelle Auskunft. Informationen zu diesen Anlaufstellen finden sich auf der FSH-Website in der Infothek.
Diese Pressemitteilung hat die FSH gemeinsam mit dem Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums anlässlich des Weltfrauentages herausgegeben.