Informationen zum Thema „Heil- und Hilfsmittel“ in Zeiten von Corona

Bonn, 26. März 2020 - Wer als Mensch mit einer Krebserkrankung sogenannte Heilmittel wie z.B. Lymphdrainage verordnet bekommen hat, wird sich Angesicht geschlossener Physiotherapiepraxen vielleicht fragen, wie das Rezept noch gemäß den gesetzlichen Regelungen eingelöst werden kann.

Die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband haben ihre Bereitschaft erklärt, zeitlich befristet von den bisherigen Regelungsvorgaben der Versorgung mit Heilmitteln abzuweichen. Ziel ist die Versorgung in dieser außerordentlichen Situation zu erleichtern und aufrecht zu erhalten. Die geänderte Verfahrensregelung gilt zunächst für alle Behandlungen, die bis einschließlich 30.04.2020 durchgeführt werden.

Die konkreten Informationen dazu finden Sie hier:

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/20200318_Heilmittel_Corona_Empfehlungen.pdf

Außerdem gibt der GKV-Spitzenverband Empfehlungen zur Sicherung der Versorgung mit Hilfsmitteln bzw. Pflegehilfsmitteln in den kommenden Wochen. Die konkreten Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Website:

https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/richtlinien_und_empfehlungen/richtlinien_und_empfehlungen.jsp

Internetredaktion der FSH