Bonn, 8. Februar 2021 - Die neue Coronavirus-Impfverordnung ist heute in Kraft getreten und enthält den von uns geforderten priorisierten Zugang zur COVID-19-Schutzimpfung für Menschen mit Krebserkrankungen. Gemeinsam mit dem Haus der Krebs-Selbsthilfe Bundesverband (HKSH-BV) und seinen Mitgliedsverbänden hatten wir diese Forderung bereits am 19. November 2020 in einer detaillierten, fachlich fundierten Stellungnahme für den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages artikuliert und erneut am 10. Dezember 2020 in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Spahn und weitere wichtige Entscheidungsträger im politischen Berlin.
Zu unserem Erfolg beigetragen hat unsere enge Zusammenarbeit mit der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie und der Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs.
Die wichtigsten Passagen in der neuen Impfverordnung im Hinblick auf die Berücksichtigung von Krebserkrankungen sind in § 3 Nummer 2 Buchstabe d und § 4 Nummer 2 Buchstabe a zu finden.
Darüberhinaus können Patientinnen und Patienten, deren Krankheitsbild in der Impfverordnung nicht aufgeführt ist und die nach Einschätzung und Attest ihres Arztes aufgrund ihrer Erkrankung eines besonderen Schutzes bedürfen, auf Antrag eine prioritäre Coronavirus-Impfung erhalten.