Bonn, 1. Dezember 2021 - Die flächendeckende Nutzung des E-Rezeptes für die Verordnung von anwendungsfertigen Zytostatikazubereitungen in Praxen und Krankenhäusern ist jetzt nicht mehr für das Jahr 2022, sondern erst für das Jahr 2023 geplant. Vorgeschaltet wird eine Probephase in Kooperation mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Apothekerverband. Diese Änderung des Einführungsdatums kann als Erfolg einer Stellungnahme* angesehen werden, die bedeutende medizinische, insbesondere onkologische Fachgesellschaften und der "Haus der Krebs-Selbsthilfe Bundesverband (HKSH-BV" - in dem auch die Frauenselbsthilfe Krebs organisiert ist - an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gerichtet hatten.
Der Hintergrund: Ab dem 1. Januar 2022 ist die Einführung des E-Rezeptes geplant, mit der das bisherige Papier-basierte Verfahren der Rezeptierung abgelöst wird. Die unten dargestellten Organisationen hielten die vorliegenden Konzepte für komplexe onkologische Therapien jedoch für nicht geeignet und richteten daher an das BMG eine gemeinsame Stellungnahme, um auf die fehlende Eignung der bisherigen Konzepte hinzuweisen und um eine Verschiebung der Umstellung sowie die Installation einer Probephase zu bitten:
Stellungnahme zur Einführung des E-Rezepts ab 1. Januar 2022 an das Bundesministerium für Gesundheit
*Organisationen, die die Stellungnahme unterschrieben haben: